Klage zur Herausgabe der Machbarkeitsstudie ist eingereicht

Stefan Gegner unterschreibt die Klageschrift an den Bundesverkehrsminister

Die BI „Es ist zu laut“ hat das Bundesverkehrsministerium und die Autobahn-GmbH mehrfach um ein Gespräch zur Erweiterung der A5 gebeten. Wir wurden ignoriert.

Der hessische Verkehrsminister, der Magistrat der Stadt Frankfurt, der Ortsbeirat 6 im Frankfurter Westen und auch wir warten seit Monaten auf die immer wieder angekündigte Veröffentlichung einer Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A5, von der wir definitiv wissen, dass sie mindestens seit Herbst 2022 (!) in Berlin vorliegt.

Aus dieser Studie zitierte einer ihrer Urheber in der Frankfurter Lokalpresse im Juni 2023, um zu „belegen“, wie wichtig dieser Ausbau sei.

Die Öffentlichkeit und die unmittelbar betroffenen Anwohner:innen der Autobahn kennen die Studie nicht. Sie wird geheim bis heute gehalten.

Deshalb hat einer unserer Mitstreiter, Stefan Gegner, Mitglied der Siedlergemeinschaft Goldstein und Anwohner der A5, vor einigen Wochen dem Bundesverkehrsministerium eine Frist gesetzt: bis zum 21.4. solle sie die Studie veröffentlichen, andernfalls werde er nach dem Umwelt-Informationsgesetz klagen.

Wir haben die Studie bis heute nicht.

Darum hat Stefan Gegner heute unseren Rechtsanwalt Leonhard Stuber von der Kanzlei Philipp-Gerlach | Teßler beauftragt, gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverkehrsministerium auf Herausgabe der Machbarkeitsstudie zu klagen.

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